VERFÜGBARKEITSERKLÄRUNG

AirFresh Artur Piotrowski in Kielce verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Website in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom

4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.airfresh.pl.

Website Veröffentlichungsdatum: 2011-03-01

Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2021-06-07

Die Website ist teilweise konform mit dem Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019 aufgrund der unten aufgeführten Unstimmigkeiten oder Ausschlüsse:

  • PDF-Dokumente werden in ihrer Gesamtheit von Blindenprogrammen nicht korrekt gelesen,
  • Nicht-Text-Dokumente dürfen keinen Alternativtext haben,
  • Es gibt Filme auf der Website, die nicht für Gehörlose untertitelt wurden,
  • nicht alle Downloads sind mit Informationen zu Format und Größenangaben versehen.

DIE WEBSITE VERFÜGT ÜBER DIE FOLGENDEN EINRICHTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN:

  • Kontrast-Version,
  • die Möglichkeit, die Größe von Text zu ändern,
  • Fokus, nachdem Sie auf Tab.
  • Links werden farblich hervorgehoben oder sind unterstrichen

Sie können auf der Website Standard-Tastaturkürzel verwenden.

Die Erklärung wurde erstellt am: 2021-06-01 basierend auf einer Selbsteinschätzung, die von AirFresh Artur Piotrowski in Kielce durchgeführt wurde.

FEEDBACK UND KONTAKTINFORMATIONEN

Die Ansprechpartnerin für Fragen zur Barrierefreiheit der Website ist Liliana Uba. E-Mail: l.uba@airfresh.pl, Telefon 730-720-492. Anfragen zu unzugänglichen Informationen und Anfragen zur Barrierefreiheit können über denselben Weg gestellt werden.

INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN

Jeder hat das Recht, zu verlangen, dass eine digitale Website, eine mobile Anwendung oder eine Komponente davon zugänglich gemacht wird. Sie können auch beantragen, dass die Informationen durch eine alternative Zugangsmethode zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch das Lesen eines digital nicht zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiobeschreibung usw. Die Anfrage sollte die Angaben zur anfragenden Person, einen Hinweis darauf, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt, und die Methode der Kontaktaufnahme enthalten. Wenn die antragstellende Person angibt, dass sie Informationen über einen alternativen Zugangsweg erhalten möchte, sollte sie auch eine bequeme Möglichkeit angeben, die Informationen zu präsentieren. Die öffentliche Stelle sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, jedoch nicht später als 7 Tage ab dem Datum des Antrags. Wenn es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, soll die öffentliche Stelle den Antragsteller unverzüglich informieren, wann die Erfüllung des Antrags möglich sein wird, aber die Frist soll nicht länger als 2 Monate ab dem Datum des Antrags sein. Wenn es nicht möglich ist, die digitale Zugänglichkeit bereitzustellen, kann die öffentliche Einrichtung eine alternative Möglichkeit des Zugangs zu den Informationen vorschlagen. Wenn sich die öffentliche Einrichtung weigert, der Aufforderung zur Bereitstellung der Barrierefreiheit oder einer alternativen Möglichkeit des Zugangs zu den Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Bereitstellung der digitalen Barrierefreiheit der Website, der mobilen Anwendung oder eines Elements der Website oder der mobilen Anwendung einreichen. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens kann auch ein Antrag an den Bürgerbeauftragten gestellt werden. Link zur Website des Ombudsmannes unter https://www.rpo.gov.pl/.

ARCHITEKTONISCHE ZUGÄNGLICHKEIT

Der Firmensitz von AirFresh befindet sich in der Zbożowa-Straße 21 in Kielce. Das Servicebüro befindet sich in der ersten Etage. Es gibt zwei Eingänge zum Gebäude. Diese Eingänge befinden sich von der Zbożowa-Straße 21 aus. Der Haupteingang erfordert die Überwindung einer kleinen Stufe. Das Gebäude befindet sich direkt neben den Parkplätzen, von denen einer für Menschen mit Behinderungen mit einer Rampe für Rollstühle vorgesehen ist. Derzeit gibt es keine behindertengerechte Toilette im Gebäude. AirFresh wird im September 2021 mit einer behindertengerechten Toilette umziehen. AirFresh unternimmt alle Anstrengungen, um die Unstimmigkeiten zu beheben und www.airfresh.pl in Übereinstimmung mit den Anforderungen des "Digital Accessibility of Public Entities' Websites and Mobile Applications Act" vom 4. April 2019 zu bringen.